BEWERBUNGSFRIST FÜR DEN FÖRDERPREIS INTERNATIONALES STEUERRECHT ENDET BALD

BEWERBUNGSFRIST FÜR DEN FÖRDERPREIS INTERNATIONALES STEUERRECHT ENDET BALD

Pressemitteilung 019/2020 - Berlin, 03.12.2020

Noch bis zum 31. Dezember 2020 können sich junge Wissenschaftler für den Förderpreis Internationales Steuerrecht bei der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bewerben. Die BStBK vergibt den Förderpreis jährlich für herausragende Veröffentlichungen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung.

Der Förderpreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich ermöglicht die BStBK dem Preisträger die Teilnahme (inkl. Reise- und Übernachtungskosten) am Kongress der International Fiscal Association 2022 in Cancun/Mexiko. Die Auszeichnung wird auf
dem DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS im Mai 2021 verliehen.

Interessenten können die Bewerbungsunterlagen bis Ende des Jahres bei der BStBK zu Händen der Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, einreichen.

Ansprechpartnerin für Bewerbungen ist Steffi Balzerkiewicz,
Telefon: 030 240087-49, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de.
Weitere Informationen sind auf abrufbar unter
https://www.bstbk.de/de/themen/steuerrecht-undrechnungslegung/foerderpreis-internationales-steuerrechte.

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