BSTBK-FACTSHEET ZUR BEIHILFERECHTLICHEN HÖCHSTGRENZE IN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II Pressemitteilung 01/2021 - Berlin, 14.01.2021

BSTBK-FACTSHEET ZUR BEIHILFERECHTLICHEN
HÖCHSTGRENZE IN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

Pressemitteilung 01/2021 - Berlin, 14.01.2021

Mit einem Update des FAQ-Katalogs zur Antragsberechtigung der
Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) Anfang Dezember entstanden viele beihilferechtliche Fragen. Steuerberater und Mandanten sind seither verunsichert. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bringt mit ihrem Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze nun Licht ins Dunkel.
Was ist der beihilfefähige Zeitraum zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten? Was genau ist die beihilferechtliche Höchstgrenze? Warum gibt es diese? Was bedeutet das konkret für die Antragstellung? Diese und weitere Fragen rund um die beihilferechtlichen Regelungen für die Überbrückungshilfe II beantwortet
die BStBK.
Zudem stellt sie klar, dass alle staatlichen Hilfsprogramme unter
dem Vorbehalt des EU-Beihilferechts stehen – so auch die
Überbrückungshilfe II. Dass aber die Auswirkungen dessen auf die
Antragstellung der Überbrückungshilfe nicht klarer und eher
kommuniziert wurden, kritisiert die BStBK. Denn zahlreiche Berufsträger haben die Anträge für ihre Mandanten bereits gestellt. Schließlich endete die Antragsfrist bislang am 31. Januar 2021.

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