HILFESTELLUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IN DEN KANZLEIEN

HILFESTELLUNG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IN DEN KANZLEIEN

Pressemitteilung 008/2021 - Berlin, 20.05.2021

Kanzleiinhaber*innen steht von nun an eine aktualisierte Fassung
der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis zur Verfügung.

Die Verlautbarung gibt Steuerberater*innen grundlegende
Empfehlungen für die tägliche Kanzleiarbeit und ergänzt diese um
konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen. Und davon profitieren
alle Beteiligten. Denn das Ergebnis sind verbesserte Arbeitsabläufe,
Fehlerminimierung bei der Leistungserstellung und ein
störungsfreies Mandatsverhältnis. Außerdem führt eine Qualitätssicherung zu standardisierten und strukturierten Prozessabläufen in
den Kanzleien sowie zu klar definierten Arbeitsanforderungen, die
das selbständige Arbeiten der Mitarbeiter*innen fördern.
Neben den bereits bekannten Prozessen zur Kanzleiorganisation
und Mandantenbetreuung sind nunmehr weitere Inhalte wie die
Bekämpfung von Geldwäsche, und Steuerhinterziehung sowie
Aktualisierungen zum Datenschutz hinzugekommen.
Die Verlautbarung entstand in enger Zusammenarbeit mit dem
Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) und ist weiterhin die
Grundlage des DStV-Qualitätssiegels.

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