INFORMATIONEN ZUR NEUSTARTHILFE Berlin, 30. Juni 2021

INFORMATIONEN ZUR NEUSTARTHILFE

Berlin, 30. Juni 2021

Mit der Neustarthilfe werden u. a. Soloselbständige in allen
Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar
bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen,
aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben. Die Neustarthilfe
beträgt bis zu 7.500 Euro und wird als Liquiditätsvorschuss für die
Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt, der nur ausnahmsweise
bei lediglich geringen Umsatzeinbußen (anteilig) zurückzuzahlen ist.
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage
nach Antragstellung. Neuerdings können auch Steuerberater*innen
einen Antrag für ihre Mandant*innen stellen.
Die Datei ist unter "Dokumente" und in der Infothek verfügbar.
Fragen zu technischen Problemen im Zusammenhang mit der
Registrierung für die Neustarthilfe kann die BStBK nicht
beantworten.
Die Anträge können einmalig bis zum 31. Oktober 2021 gestellt
werden

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