FAQ-KATALOG DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN III Berlin, 30. Juni 2021

FAQ-KATALOG DER BSTBK ZU DEN ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN III

Berlin, 30. Juni 2021

Die Überbrückungshilfe III umfasst grundsätzlich die Fördermonate
November 2020 bis Juni 2021. Anträge können bis zum 31. Oktober
2021 gestellt werden. Wer genau kann die staatlichen Hilfen in
Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig?
Diese und weitere Fragen rund um die Überbrückungshilfen III
beantwortet die Bundessteuerberaterkammer in ihrem FAQ-Katalog
für Steuerberater. NEU: Ab sofort Antragstellung für Unternehmen,
deren Geschäftsbetrieb oder wirtschaftliche Tätigkeit aufgrund einer
Corona-bedingten Schließungsanordnung zwischen dem 16. März
2020 und dem 30. Juni 2021 eingestellt werden musste (Allgemeine
Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19) für Hilfen über 12
Mio. Euro.

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