Berlin 19.05.2022 DURCHBRUCH BEI FRISTVERLÄNGERUNG!

Berlin. 19.05.2022 DURCHBRUCH BEI FRISTVERLÄNGERUNG!

In der heutigen Sitzung stimmte der Deutsche Bundestag der
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu und verlängert im
Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes die Abgabefrist für
die Steuererklärungen 2020 bis 2024 angemessen. Ein absolut
notwendiger Schritt, um den immensen Arbeitsbelastungen in den
Kanzleien Rechnung zu tragen und Planungssicherheit für die
kommenden Jahre zu erlangen. Jetzt muss noch die letzte Etappe
im Bundesrat am 10. Juni genommen werden.

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