10.06.2022 Durchbruch bei Fristverlängerung

Pressemitteilung 05/2022 - Berlin, 10.06.2022

In der heutigen Sitzung gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für
die verlängerte Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis
2024. Eine gute Nachricht für alle Steuerberater*innen, die zeigt: Der
Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat sich gelohnt.
Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Fristverlängerung stark, die der Gesetzgeber nun als Baustein des
vierten Corona-Steuerhilfegesetzes auf den Weg gebracht hat.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab begrüßt den Beschluss:
„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die durch Zusatzarbeiten
im Kontext der Corona-Pandemie enorm angestiegene Arbeitsbelastung in den Kanzleien anerkennt und unseren Berufsstand nun
mit einer praxistauglichen Regelung entlastet. Ein notwendiger
Schritt, der wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für Berufsstand
und Finanzverwaltung schafft.“
Neben der verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020
in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 weitet der Gesetzgeber
auch für 2021 die Abgabefrist um sechs Monate bis zum 31. August
2023 aus. Hieran anknüpfend werden ebenfalls die Erklärungsfristen
für 2022, 2023 und 2024 verlängert, jedoch mit einer sukzessiven
Fristabschmelzung. „Die geplante Fristabschmelzung über mehrere
Jahre ist dringend nötig, um den aktuellen Bearbeitungsrückstau in
den Steuerberaterkanzleien abzubauen“, so Schwab.
Zudem stimmte der Bundesrat heute einer Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zu, die durch die Grundsteuerreform notwendig wurde. Die Neuregelung ermöglicht es, für
die unterschiedlichen Ländermodelle einfach und sachgerecht den
Gegenstandswert zu ermitteln. „Uns freut es, dass an der bestehenden Regelungssystematik der StBVV festgehalten wird“, so
Schwab.

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