BSTBK UND BDI FORDERN WIRKSAMEN BÜROKRATIEABBAU DURCH ANGEPASSTES UMSATZSTEUERVERFAHRENSRECHT Pressemitteilung 03/2025 - Berlin, 07.03.2025
BSTBK UND BDI FORDERN WIRKSAMEN BÜROKRATIEABBAU
DURCH ANGEPASSTES UMSATZSTEUERVERFAHRENSRECHT
Pressemitteilung 03/2025 - Berlin, 07.03.2025
Pünktlich zum Start der Sondierungsgespräche ad
ressierte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) heute gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie
e. V. (BDI) einen Maßnahmenkatalog für wirksamen Bürokratieabbau durch ein
angepasstes Umsatzsteuerverfahrensrecht an den neuen Gesetzgeber.
Mit diesem Katalog wollen die beiden Organisationen dazu beitragen, dass der
Wirtschaftsstandort Deutschland für hier ansässige Unternehmen wieder attraktiver
wird. Insbesondere soll das Umsatzsteuergesetz um unionsrechtskonforme
Verfahrensvorschriften ergänzt werden, die das Neutralitätsprinzip der Umsatzsteuer
künftig gewährleisten. Dies entlastet Unternehmen von der häufig sachwidrig
erhobenen Steuer.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab stellt klar: „Statt nachgelagerter Prüfungsund Rechtsbehelfsverfahren wie bisher braucht es eine einheitliche und zeitnahe
umsatzsteuerliche Beurteilung.“ Weiter führt er aus: „Damit das gelingen kann, fordern
wir insbesondere verbindliche Auskunftsverfahren im Vorfeld der Steuerfestsetzung
und gesonderte Feststellungsverfahren. So können die Finanzverwaltungen aller
Beteiligten den umsatzsteuerrechtlich relevanten Sachverhalt einheitlich beurteilen.
Auch bedarf es wirksamer Korrekturmöglichkeiten bei inkongruenten Steuerfestsetzungen. Zu Unrecht entstandene Löcher in den Kassen der Unternehmen gilt es
zu stopfen.“
Die von BStBK und BDI vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern das Verfahren für alle
Beteiligten erheblich, ohne das unionsrechtskonforme Umsatzsteueraufkommen zu
mindern. „Ziel der neuen Bundesregierung sollte es sein, sowohl die Ressourcen auf
allen Seiten zu schonen als auch das kooperative Verhältnis zwischen Umsatzsteuerpflichtigen und der Finanzverwaltung zu fördern. Daher fordern wir die neue
Bundesregierung auf, unsere Vorschläge im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen“, so
Schwab.
Der Maßnahmenkatalog ist auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de abrufbar.
