DQR-ZUORDNUNG: STEUERFACHWIRT ALS BERUFLICHE FORTBILDUNG GESTÄRKT Pressemitteilung 08/2025 - Berlin, 04.08.2025

DQR-ZUORDNUNG: STEUERFACHWIRT ALS BERUFLICHE FORTBILDUNG GESTÄRKT

Pressemitteilung 08/2025 - Berlin, 04.08.2025

Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss „Steuerfachwirt“ offiziell auf dem Niveau 6
des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und in die Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen. Für diese Stärkung der beruflichen
Fortbildung setzte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit Langem ein –
mit Erfolg. Auf ihre Initiative hin beschlossen die Gremienmitglieder des DQR, das
Kompetenzniveau des Steuerfachwirts erstmals zuzuordnen.
BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab erklärt: „Die Einstufung wertet die berufliche
Fortbildung zum Steuerfachwirt weiter auf und macht die hohe Qualität des Abschlusses europaweit sichtbar. Jetzt ist die Fortbildung auf einer Stufe mit dem akademischen Bachelorabschluss. Dadurch gewinnt der Beruf nicht nur an Attraktivität,
sondern eröffnet engagierten Fachkräften auch neue Entwicklungsperspektiven.“
Durch die Zuordnung auf einer Ebene mit dem Bachelor-Niveau wird das anspruchsvolle Qualifikationsprofil der Fortbildung anerkannt: Steuerfachwirte übernehmen
eigenverantwortlich komplexe fachliche Aufgaben, analysieren Problemstellungen und
steuern Prozesse in ihrem beruflichen Umfeld – eine Kompetenz, die in der Praxis
unverzichtbar ist.

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