Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Neues Informationsportal

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat ein neues Informationsangebot zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet.
Auf der neuen Informationsplattform werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Checklisten und Musterverträge für alle gängigen Beteiligungsmodelle bereitgestellt. Das neue Portal soll vor allem mittelständische Unternehmen auf dem Weg zu einer Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen unterstützen und begleiten.
Auf der neuen Informationsplattform werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Checklisten und Musterverträge für alle gängigen Beteiligungsmodelle bereitgestellt. Das Informationsportal richtet sich auch an Unternehmen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben und ihr Beteiligungsmodell verbessern wollen. Laut Bundesministerium
zeigt die Praxis ganz deutlich, dass Unternehmen mit einem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramm im Vorteil sind. Sie sind stabil,
innovativ und ertragreich.

Ein Beteiligungsprogramm ist im Übrigen ein deutlicher Pluspunkt bei der Gewinnung qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Das BMWi ruft daher alle Unternehmer auf, das neue Informationsportal zu nutzen und die Chancen der Mitarbeiterbeteiligung zu ergreifen. Zu dem neuen Informationsportal gelangen Interessierte unter http://www.bmwiunternehmensportal.de.

Zum Hintergrund: Um die Belegschaft stärker am Arbeitgeber zu beteiligen, wurde die staatliche Förderung ab 2009 durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz verbessert und erweitert und ein neues Sparangebot mit Steuerfreiheit eingeführt. Für Arbeitnehmer gibt es seitdem grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, privat über den Arbeitgeber günstig zu sparen.

  • Sie lassen sich vom Betrieb steuerfrei pro Jahr bis zu 360 Euro zuwenden,
    um diesen Vorteil beispielsweise in Aktien des eigenen Unternehmens
    oder das Geld in eine ganz neue Art von Investmentfonds
    zu investieren.

  • Geringverdiener erhalten bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmer- Sparzulage von 80 Euro jährlich, sofern sie 400 Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen. Die Mittel kann der Arbeitnehmer vom Lohn abzweigen sowie der Arbeitgeber laut Vereinbarung oder Tarifvertrag neben dem Gehalt extra auszahlen. Dieses Geld kann – im Gegensatz zu den steuerfreien 360 Euro unter Nr. 1 – auch in ganz normale Aktienfonds oder Genuss-Scheine fließen.

Im ersten Schritt stieg der Satz für VL von 18 auf 20 %, sofern die Beiträge in betriebliche Beteiligungen angelegt werden. Darüber hinaus kletterte die Einkommensgrenze, bis zu der es Zulagen gibt, um mit staatlicher Hilfe über Aktien, Investmentfonds oder Genuss-Scheine zu sparen, von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete auf das Doppelte, Der zweite Schritt beinhaltete ein neues Anlageprodukt. Auslöser dieser Maßnahme war die Tatsache, dass mittelständische Betriebe in der Regel nicht börsennotiert sind, so dass sich die Belegschaft nicht direkt über Aktien beteiligen kann. Also sollte die Belegschaft über eine Fondslösung zum Sparen motiviert werden. Der Arbeitgeber finanziert seinen Beschäftigten den Kauf neuer Mitarbeiterbeteiligungsfonds.
Diese wiederum stecken die erhaltenen Mittel dann als Kapitalstärkung wieder in die Unternehmen. Allerdings hat sich dieser Fonds nicht durchsetzen können. Deshalb soll er 2013 wieder abgeschafft werden.

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