54. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2016

08/2016
Berlin, 23. Mai 2016
54. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2016
in Berlin
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Dr. Raoul Riedlinger, eröffnete am 23. Mai 2016 den 54. DEUTSCHEN
STEUERBERATERKONGRESS in Berlin.
In seiner Eröffnungsrede vor mehr als 1.400 Teilnehmern aus Berufsstand, Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung, Wissenschaft und
Wirtschaft erörterte Riedlinger aktuelle steuer- und berufsrechtliche Themen.
Die aktuellen Diskussionen im Berufsrecht sieht der BStBKPräsident von Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene geprägt. Für Riedlinger sind dabei das EuGH-Urteil zum sogenannten „Steuerberater-Privileg“ und das demnächst beendete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Steuerberatervergütungsverordnung wichtige Erfolge zum Erhalt des Berufsstandes in Europa. Riedlinger: „Beides zeigt klar und deutlich: unser Berufsstand und unser Berufsrecht sind modern und Europa
ist längst gelebte Praxis.“
Weiter zeigte Riedlinger im internationalen Steuerrecht die aktuellen Vorhaben zur Verbesserung der Steuertransparenz und dem
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Gewinnverlagerung auf.
„Um Steuerschlupflöcher wirksam zu stopfen, fordern wir ein international koordiniertes Vorgehen. Alles andere ebnet den Weg
für neue Steuerschlupflöcher oder führt zu Doppelbesteuerungen.
Beides kann nicht gewollt sein“.
Beim Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
mahnt der BStBK-Präsident an, dass auch Steuerpflichtige und
ihre Berater von den Vorteilen der technischen Neuerungen profitieren müssen. Konkret könne dies bspw. über eine Bescheidrückübertragung mit Abweichungsanalyse und dem rechtssicheren ersetzenden Scannen erreicht werden.
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Lobend äußerte er sich zu den gewählten Verfahrensschritten.
„Das Zusammenspiel der Gesetzgebungsorgane wurde gerade
bei dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
idealtypisch umgesetzt.“
Für die Reform des Erbschaftsteuergesetzes forderte Riedlinger
von der Bundesregierung eine handhabbare und vollziehbare Regelung. Keinesfalls dürfe es eine Rückwirkung geben, da diese
gegen das rechtsstaatliche Gebot des Vertrauensschutzes verstoße.
Die Rede von BStBK-Präsident Dr. Riedlinger sowie Bildmaterial
vom DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2016 stehen
in Kürze unter www.bstbk.de zur Verfügung.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 95.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.
Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie
an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
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